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Pferderecht & Verkehrsrecht Overath

Vertrauen schaffen durch Transparenz und Aufklärung


Bereits in unserem ersten Gespräch thematisieren wir die Gebührenfrage, damit Sie wissen, wo Sie stehen.

Bitte beachten Sie, dass mir weder eine kostenlose Beratung noch ein Unterschreiten der gesetzlichen Gebührensätze aus standesrechtlichen Gründen möglich ist. Sie erhalten eine qualifizierte juristische Dienstleistung auf hohem fachlichem Niveau. Ich bin als Anwältin verpflichtet meine Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen.

In Einzelfällen kann ich von den gesetzlichen Gebühren durch eine Individualvereinbarung abweichen und z. B. ein Zeithonorar nach Stundensätzen vereinbaren. So ist es mir möglich, für beide Seiten eine ausgewogene Lösung der Kostenfrage zu erreichen.

Für eine Erstberatung sieht das RVG eine Vergütung in Höhe von 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer vor.

Sollten Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um einen Rechtsanwalt zu beauftragen, so können Sie sich bei dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfescheinausstellen lassen. Bitte beachten Sie, dass ich die rechtliche Beratung nur nach Vorlage des Beratungsscheines durchführen kann. Meine Tätigkeit wird dann mit der Staatskasse abgerechnet.

Scheuen Sie sich nicht –sprechen Sie mich auf die Gebührenfrage an!